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Verband für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg
 
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Verband für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz Baunatal-Schauenburg
 
 
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Verbandsvorstand

Der Vorstand des Verbandes für Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden sowie aus je einem von der Verbandsversammlung gewählten Mitglied aus dem Magistrat der Stadt Baunatal sowie dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schauenburg.


Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind, wie die Aufgaben der Verbandsversammlung auch, im Wasserverbandsgesetz sowie der Satzung des VAH festgelegt. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
 

  • Vorbereitung von Vorlagen, die in der Verbandsversammlung entschieden werden

  • Aufstellung des Haushaltsplanes

  • Entwurf der Haushaltssatzung

  • Aufstellung des Jahresabschlusses

  • Vorbereitung von Änderungen und Ergänzungen der Satzung

  • Personaleinstellung/ -entlassung

 

Verbandsvorstand

Mitglieder Baunatal

Bürgermeister Henry Richter

Erster Stadtrat Daniel Jung

Mitglieder Schauenburg

Bürgermeister Michael Plätzer

 Erster Beigeordneter Kurt Schweinebraden-Walter

 

Die Geschäfte, die nicht durch das WVG oder die Verbandssatzung der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorstand übertragen sind, werden vom Verbandsvorsteher abgewickelt. Verbandsvorsteher ist der Erste Stadtrat der Stadt Baunatal Herr Daniel Jung. Der Verbandsvorsteher hat u. a. in angemessenen Zeitabständen den Verbandsvorstand über Verbandsangelegenheiten zu unterrichten.

 

Des weiteren obliegen dem Verbandsvorsteher folgende Aufgaben:

 

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Verbandes

  • Vorsitz der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes

  • Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes

  • Aufsicht über Verbandsarbeiten

  • Überwachung von Verbandsanlagen

  • Einziehung von Verbandsbeiträgen

  • Anordnung von Einnahmen und Ausgaben

  • Prüfung der Kassenverwaltung

 

Die Verbandsvorsteher*in bedient sich zur Durchführung der ihr/ihm obliegenden Aufgaben eines Geschäftsführers.
 

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